Kfz-Zulassungsstelle – Was erwartet mich?

1. Kfz-Zulassung – Was steckt dahinter?

Unter der Kfz Zulassung versteht man im groben die Zulassung des Fahrzeugs für den Straßenverkehr. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig die sich innerhalb der EU von Land zu Land unterscheiden. Die Kfz-Zulassung ist nicht dasselbe wie die Kfz Anmeldung. Diese kann nur erfolgen sofern das Fahrzeug durch die zuständige Behörde zugelassen wurde. Welche einzelnen Schritte hinter dem Zulassungsverfahren stecken, welche Sonderfälle es gibt und wie das Ergebnis letztlich aussieht soll in den folgenden Abschnitten einmal in Kürze näher erläutert werden. Vorab aber noch einmal die Definition der Kfz-Zulassung im Detail: Die Kfz-Zulassung beschreibt die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr. In Deutschland ist das Verfahren und seine Voraussetzungen seit dem 1. März 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt.

1.1 Zuständige Behörden

Zuständig für die Zulassung des Fahrzeugs sind untergeordnete Verwaltungsbehörden, meist das Kraftfahrzeugzulassungsamt. Diese Ämter können weitere Sonderbefugnisse haben. Besonders in Regierungsstädten der BRD sind sie zusätzlich noch für den Fuhrpark der Landesregierung zuständig, in Städten aber auch für die Zulassung der städtischen Fahrzeuge. Die Bundeswehr, sowie verschiedene Bundesämter und Bundesorgane wie das Auswärtige Amt, die Bundeswehr und der Bundestag verfügen über eine Zulassungsstellen.

Kfz-Zulassung
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Die Kfz Zulassung dient in aller erster Linie der Sicherheit im Straßenverkehr. Durch das Verfahren soll ein gewisser Qualitätsstandard gesichert werden. In den letzten Jahrzehnten erhielt das Zulassungsverfahren noch mehr Bedeutung denn neuerdings steuert die Politik damit auch einen Teil der umweltpolitischen Maßnahmen. In Deutschland ist beispielsweise durch das Zulassungsverfahren sichergestellt das Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß steuerlich höher belastet werden. Das Verfahren zur Zulassung ist also nicht nur eine rein verkehrspolitische Maßnahme mehr, sondern auch die Grundlage für die Besteuerung der Fahrzeuge.

Gerade im Zuge der sich ankündigenden Automatisierung des Straßenverkehrs wird das Zulassungsverfahren weiter an Bedeutung gewinnen. Weiterhin dient die Kfz Zulassung auch als Mittel zur statistischen Erhebung von relevanten Daten. Dank der Zulassung kann in Deutschland die aktuelle Anzahl an unterschiedlichen Fahrzeugen exakt ermittelt werden.

Mit dem Abschluss des Verfahrens erhält der Fahrzeughalter die Erlaubnis sein Kfz auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der StVO zu nutzen. Als Bestätigung dieser Erlaubnis erhält er zum einen ein amtliches Kennzeichen und weiterhin einen Zulassungsbescheid. Die Daten werden nun im örtlichen Register der Zulassungsstelle gespeichert. Sie werden zusätzlich an das zentrale Fahrzeugregister das Kraftfahrt Bundesamtes, der zuständigen Versicherung und letztlich dem zuständigen Hauptzollamt weitergeleitet.

1.2 Ausnahmefall Einzelbetriebserlaubnis

Die Einzelbetriebserlaubnis ist eine gesonderte Form der Zulassung für Fahrzeuge. Diese Erlaubnis muss eingezogen werden wenn ein Fahrzeug genutzt wird das nicht den gängigen Bestimmungen entspricht. Die EBE ist im § 21 StVZO geregelt und wird beispielsweise auf Eigenfertigungen, Kleinserien und Oldtimer angewendet. Sie erfordert ein entsprechendes Gutachten durch einen eigens angeforderten Gutachter. Häufig übernimmt der zuständige TÜV die Begutachtung und das Amt hält sich an das Ergebnis der Begutachtung. Es ist aber auch eine Begutachtung von Amts wegen möglich. Nur wenn das Ergebnis des Gutachtens positiv ausfällt darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

1.3 Das Verfahren zur erfolgreichen Zulassung

Um das Verfahren zur Zulassung einzuleiten muss das Fahrzeug natürlich im Besitz des Fahrzeughalters sein. Dieser Grundvoraussetzung folgen eine Reihe von weiteren Kriterien die im einzelnen erfüllt werden müssen. An erster Stelle muss eine EBE ausgeschlossen sein. Dafür muss der Fahrzeughalter eine Typengenehmigung, oder ein Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen vorweisen. Ist beides, oder eines der beiden Kriterien erfüllt muss letztlich nur noch ein gültiger Versicherungsschein vorgelegt werden. Ohne diese ist eine Zulassung in keinem Fall möglich.

Sind alle Teile des Zulassungsverfahrens erfüllt bekommt der Fahrzeughalter die gültigen Kennzeichen ausgehändigt. Je nach Fahrzeugtyp kann das Aussehen und der Aufbau des Kennzeichens variieren. Beispielsweise sind die Kennzeichen für Zweiräder kleiner im Vergleich zu Autokennzeichen und werden nur einzeln ausgegeben. Autokennzeichen sind in den meisten Fällen genormt und werden in Sätzen a 2 Stück ausgegeben.

1.4 Zulassungsfahrten

Um die Zulassung zu erhalten ist eine Bewegung des Fahrzeugs zwingend notwendig. Da die Nutzung des Gefährts ohne entsprechende Zulassung grundsätzlich verboten ist gibt es für diese Fälle eine Art von Notbehelf. Um dem Fahrzeughalter den Gang zu den Behörden und zur Prüfstelle zu ermöglichen kann dieser beim Zulassungsamt ein ungestempeltes und zeitlich befristetes Kennzeichen beantragen. Dieses wird ausgehändigt sofern ein Nachweis über die Versicherung des Fahrzeugs erbracht wird. Erfolgt keine abschließende und ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs verfällt das Kennzeichen und das Fahrzeug darf nicht weiter genutzt werden. Fahrten ohne eine abschließende oder befristete Zulassung sind strafbare Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Pflichtversicherungsgesetz.

1.5 Das Dienstsiegel

Als Bestandteil und regelmäßiger Nachweis über die erfolge Zulassung ist nicht das Kennzeichen, sondern das Dienstsiegel der Zulassungsbehörde der entscheidende Faktor. Üblicherweise wird das Dienstsiegel nur bis zur Länderebene geführt. So enthalten in Sachsen oder Bayern ausgegebene Kennzeichen das sächsische, oder eben das bayerische Staatswappen. Entsprechende Ausnahmen auf Bundesebene sind ebenfalls geregelt. So sind einer Bundesstelle angeschlossene Zulassungsämter in den meisten Fällen mit einem eigenen Siegel ausgestattet. Als Beispiele hierfür können die Bundeswehr, das Bundesministerium des Inneren oder das Auswärtige Amt genannt werden.

1.6 Die Kfz-Zulassung in anderen Ländern der EU

Die für eine Zulassung erforderlichen Standards innerhalb der EU variieren, orientieren sich aber im großen und ganzen an europäischem Recht. In Österreich ist die Zulassung gänzlich privatisiert worden, während andere Länder der EU das Zulassungsverfahren lediglich an die Erfüllung der EU-Normen und Gesetze gekoppelt und weiterhin keine oder nur wenige Regelungen aufgestellt haben. Das Verfahren in Deutschland gilt im allgemeinen als recht detailliert und aufwändig und steht deswegen oft unter Kritik. Der wichtigste Kritikpunkt ist der Kosten-Nutzen-Effekt. Häufig werden die Kosten für das Verfahren gegen den Ertrag aus Steuern und Gebühren gerechnet und die mangelnde Transparenz über die Aufschlüsselung der einzelnen Werte beklagt. Dennoch gilt das Zulassungsverfahren in Deutschland als wichtiger Garant für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr und als wichtiger Bestandteil der Umweltpolitik.

2. Auto abmelden –  So klappt es!

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, warum Verbraucher ihr Auto abmelden wollen oder gar müssen. Ein sehr gängiger Auslöser zum Auto abmelden ist der Wechsel des KFZ-Eigentümers, folglich der Autoverkauf. Natürlich kann es aber auch passieren, dass ein Auto aus Altersgründen oder aus finanziellen Gründen abgemeldet werden muss. Seit dem neuen Zulassungsrecht 2007 ist bei dem Auto abmelden nicht mehr eine Unterscheidung zwischen einer endgültigen oder einer zeitweisen Stilllegung nötig. Mit der Abmeldung wird das Kfz automatisch für bis zu 7 Jahre stillgelegt.

Nur wer beim Auto abmelden schon weiß, dass das Auto nicht wieder in Betrieb genommen wird (zum Beispiel bei einem Unfallwagen mit Totalschaden), muss eine endgültige Außerbetriebsetzung beantragen. Dafür wird neben den benötigten Papieren zusätzlich ein Verwertungsnachweis verlangt. Dieser ist bei jeder Annahmestelle für Altautos mit Zertifikat erhältlich.

Falls Sie Ihr Auto nur kurzzeitig abmelden möchten oder Ihr Kennzeichen für das nächste Auto wieder verwenden möchten, können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen. Dies geht ganz leicht bundesweit online und wird an allen Zulassungsstellen akzeptiert. Das spart Zeit und Nerven.

Unabhängig von den persönlichen Motiven, warum jemand sein Auto abmeldet, ist der Prozess in der Regel sehr unkompliziert und hat den Nebeneffekt, dass man weder die Kraftfahrzeugsteuer, noch die Beiträge zur KFZ-Versicherung weiter entrichten muss. Wer also sein Auto verkaufen oder aus Altersgründen entsorgen möchte, sollte dies mit in seinen zeitlichen Entscheidungen berücksichtigen. Wer möchte schon unnötig Beiträge bezahlen.

Laut jüngst veröffentlichen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes fuhren im Januar 2015 rund 44,4 Mio. Autos auf deutschen Straßen, damit waren mehr Autos als jemals zuvor angemeldet. Was im Umkehrschluss aber auch bedeutet, dass noch nie so viele Autos wie heutzutage auch irgendwann wieder abgemeldet werden müssen. Doch worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Kfz abmelden möchten? Nachfolgend erfahren Sie 7 wichtige Punkte, die Sie wissen sollten, damit die Abmeldung Ihres Autos problemlos von Statten geht.

Auto abmelden
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Wo können Sie Ihr Auto abmelden?

Sein Kfz abmelden kann man im Gegensatz zu früher auf jeder Zulassungsbehörde, egal, wo das Auto einst angemeldet wurde. Eine Zulassungsbehörde (im Volksmund auch Straßenverkehrsamt) in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel im Internet oder den Gelben Seiten. Doch seit diesem Jahr können Sie Ihr Auto auch im Internet direkt abmelden, wenn Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dies ist eine wesentliche Erleichterung bei der Abmeldung des eigenen Autos. Denn Autos, die ab Januar 2015 zugelassen worden sind, haben die neuen Stempelplaketten und Papiere mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode. In dem neuen Fahrzeugschein gibt es ein Feld, dass man freirubbeln kann. Darunter verbirgt sich eine 7stellige Zahlenkombination und ein QR-Code.

Um sein Kfz abmelden zu können, genügt es schon, diese Codes freizulegen und in das Onlineformular der Zulassungsbehörde einzugeben. Ähnlich funktioniert es auch mit dem Nummernschild. Auf diesem befindet sich ebenfalls ein verdecktes Feld unter einer Siegelplakette mit einer 3stelligen Zahlenkombination und einem QR-Code. Für Sicherheit beim QR-Code ist gesorgt: wer einen Code auf einem fremden Auto auslesen möchte, bekommt nichts raus. Lediglich die Zulassungsstelle weiß, welches Fahrzeug damit abgemeldet werden soll.

Identifizieren Sie sich nun mit Ihrem neuen Personalausweis (nPA), bezahlen Sie die anfallende Gebühr mit dem ePayment-System und schicken Sie das Formular per Mail oder auf dem Postweg ab. Eine Anmeldung eines Autos ist momentan online noch nicht möglich. Das soll sich aber in absehbarer Zeit ändern.

Auto online abmelden – In 6 Schritten erklärt

Wollen Sie nun Ihr Auto abmelden, gehen Sie dabei einfach folgendermaßen vor:

  1. Rubbeln Sie den verdeckten Code auf dem Fahrzeugschein frei.
  2. Ziehen Sie die Verdeckung der Siegelplakette ab.
  3. Loggen Sie sich auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (https://www.kba.de) mit Ihrem neuen Personalausweis ein.
  4. Geben Sie das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie die beiden Sicherheitscodes ein.
  5. Die anfallenden Gebühren in der Höhe von EUR 5,60 können Sie ebenfalls online bezahlen.
  6. Fertig! Sie erhalten die Bestätigung entweder per Post oder als DE-Mail.

Die neue Regelung gilt selbstverständlich nur zusätzlich. Wer seine Abmeldung gerne weiterhin auf der Zulassungsbehörde vornehmen will, kann das natürlich bei seiner zuständigen Zulassungsstelle machen.

3. Welche Papiere benötigen Sie beim Kfz abmelden?

Falls Sie bei der Zulassungsbehörde vorstellig werden, sollten Sie alle Papiere dabei haben, da es meist zu einigen Wartezeiten kommen kann. Sie benötigen zum Auto abmelden (Checkliste)

  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
  • die Kennzeichen des Autos und
  • Ihren Personalausweis.

Wenn Sie endgültig Ihr Kfz abmelden möchten, wird weiterhin der Verwertungsnachweis benötigt. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht selber Ihr Auto abmelden können, so ist das auch kein Problem. Im Internet können Sie sich eine Vollmacht zur Kfz-Abmeldung per PDF Datei herunterladen und ausfüllen. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn in Ihrem Namen eine Vertretung Ihr Kfz abmelden soll.

4. Auto abmelden vor oder nach dem Verkauf?

Das bleibt natürlich Ihnen überlassen. Da aber ein abgemeldetes Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder parken darf und somit eine Probefahrt nicht möglich ist, werden viele Autos erst nach dem Kauf abgemeldet. Bitte vereinbaren Sie im Kaufvertrag genau, wer für die Abmeldung des Fahrzeuges verantwortlich ist. Nur so können Sie sicher sein, dass nicht Sie im Ernstfall bei einem Schaden haftbar gemacht werden können, weil das Auto nicht abgemeldet wurde und weiterhin auf Ihren Namen läuft.

Eine weitere Möglichkeit wäre, ein bereits stillgelegtes Auto mit Hilfe von Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr zu bewegen. Diese sind ausschließlich zur Überführung für maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum steht rechts im gelben Teil auf beiden Kurzzeitkennzeichen. Diese werden von der Zulassungsbehörde ausgegeben, kosten 10,50 Euro Gebühr plus die Kosten der Prägestelle und werden vorn und hinten am Auto angebracht. Nach Ablauf der Gültigkeit verbleiben diese Kennzeichen im Besitz des Käufers und müssen nicht wieder zurückgegeben werden.

5. Was ist mit der KFZ-Versicherung und den Steuern, wenn Sie Ihr Auto abmelden?

Sie selbst müssen sich um nichts kümmern. Sobald Sie Ihr Kfz abmelden, erfolgt eine automatische Benachrichtigung bei der Versicherung und dem Finanzamt. Auch daher ist es wichtig, sein Auto nach dem Verkauf zügig abzumelden, um weitere Kosten zu vermeiden. Danach erfolgt jeweils eine End-Abrechnung der Versicherung und des Finanzamtes. Eventuell zu viel bezahlte Gebühren werden Ihnen umgehend zurück erstattet.

6. Auto abmelden Kosten

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Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an, wenn Sie Ihr Kfz abmelden. Diese können sich ändern und können aber im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde erfragt werden. Momentan entfallen für die Außerbetriebsetzung von im Kreis gemeldeten Autos eine Gebühr von etwa 5,90 Euro, für Autos, die auswärtig gemeldet sind eine Gebühr von etwa 11,00 Euro. Müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden, kommen noch einmal 11,00 Euro dazu. Deutlich teurer wird die zwangsweise Stilllegung. Hierbei können schon einmal je nach Fall Gebühren zwischen 75,00 und 225,00 Euro anfallen. Diese Gebühren können auch erhoben werden, wenn eine Außerbetriebsetzung nicht erfolgte. Denken Sie daran, dass sie bei einer Stilllegung des Fahrzeugs dieses auf jeden Fall offiziell abmelden müssen. Die Zulassungsstelle nimmt Ihnen in diesem Fall die Schilder ab bzw. sorgt dafür, dass die offiziellen Plaketten entfernt werden.

Die genannten Kosten gelten ausschließlich für klassische PKW. Für andere Fahrzeugtypen fallen eigene Gebühren bei der An- oder Ummeldung an. So erfolgt die Anmeldung eines Oldtimers mit 26,80 Euro, was im Bereich klassischer PKW liegt. Falls die Anmeldung mit zusätzlicher Technik erfolgen soll, sind 37,00 Euro zu zahlen. Ein Richtwert in dieser Größenordnung gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen ausstatten wollen.

3. Auto ummelden – Worauf muss ich bei der Kfz-Zulassung achten?

Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern, müssen Sie Ihr Kfz bei der jeweiligen Zulassungsstelle ummelden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie innerhalb der Stadt umziehen oder in einem neuen Kreis wohnen. Wenden Sie sich an die Behörde in Ihrem neuen Wohnort und nehmen Sie dort die Ummeldung vor. Die Kfz-Zulassungsstelle wird Ihr Auto ummelden und der bis dato zuständigen Behörde eine Meldung übermitteln. Durch diese Regelung ersparen Sie sich doppelte Wege und müssen nicht zwei Zulassungsstellen aufsuchen. Selbst wenn die Kennzeichen behalten werden, ist eine Ummeldung gesetzlich vorgeschrieben.

3.1 Nicht nur bei einem Umzug muss man ummelden!

Auto ummelden
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Der Käufer eines gebrauchten Autos ist ebenfalls verpflichtet, sein Auto umzumelden. Folglich muss der Autohalter unverzüglich nach dem Kauf die Zulassungsstelle aufsuchen und sein Auto ummelden. Das magische Wort heißt hier „unverzüglich“ und dies sollte man auch beachten. Je nach Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle kann die verspätete Ummeldung mit einem Bußgeld belegt werden. Für die Ummeldung ist wichtig, dass man alle nötigen Papiere vorweisen kann. Beim Auto ummelden muss notwendigerweise der Autofahrer seinen Ausweis oder einen Reisepass vorlegen, wobei die Papiere eine Meldebestätigung vorweisen müssen, damit der Beamte in der Zulassungsstelle auch nachvollziehen kann, dass der Fahrzeughalter wirklich eine neue Adresse hat.

Ummeldung für Gewerbetreibende

Will man als Unternehmen ein Auto ummelden, dann ist es notwendig, dass man dem Sachbearbeiter der Zulassungsstelle den Personalausweis des Geschäftsführers vorlegen kann. Dazu sollte man die Gewerbeanmeldung und den Auszug aus dem Handelsregister vorweisen können. Generell gilt für privat oder das Unternehmen, dass man den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein vorzeigen kann. Natürlich darf beim Auto ummelden die Bestätigung der Versicherung nicht fehlen und zusätzlich müssen die AU-Bescheinigung und die HU-Bescheinigung gültig sein. Ist der Umzug immer noch mit Stress verbunden und kann der Fahrzeughalter nicht selber ummelden, dann kann bei der Zulassungsstelle auch ein Vertreter mit einer Vollmacht das Auto ummelden. Dieser Vertreter sollte seinen gültigen Pass oder Ausweis nicht vergessen.

Es ist aus vielen verschiedenen Gründen wichtig, dass Autohalter ihr KFZ ummelden. Ein erster Punkt ist die Zuordnung des Fahrzeugs zu einem bestimmten Halter. Solle sich ein Unfall ereignen oder werden Verkehrsregeln missachten, so muss sichergestellt sein, dass der Wohnort des Verantwortlichen bekannt ist. Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Unfall verwickelt und der Wohnort des Unfallgegners kann nicht ermittelt werden. In diesem Fall wären intensive Recherchen notwendig, beispielsweise über das Einwohnermeldeamt, was zu einer zeitlichen Verzögerung führt. Ein weiterer Punkt ist die Berechnung der Versicherung, da diese vom Wohnort abhängig ist.

3.2 Welche Unterlagen benötige ich für das Auto ummelden?

  1. Für die Identifizierung beim Auto ummelden ist ein Personalausweis notwendig. Sollte dieser nicht vorliegen, dann können Sie alternativ auch einen Reisepass in Kombination mit einer Meldebescheinigung vorzeigen.
  2. Des Weiteren werden die Fahrzeugunterlagen benötigt. Wenn Sie das Auto ummelden, dann müssen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) vorlegen.
  3. Möchten Sie die alten Nummernschilder nicht behalten, dann müssen Sie auch diese zum Termin auf der Zulassungsstelle mitnehmen.
  4. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Versicherungsbestätigung, da Sie ein Auto nicht ohne bestehende Haftpflichtversicherung ummelden können. Eine Kaskoversicherung ist aus gesetzlicher Sicht nicht notwendig. Da Sie im Falle der Ummeldung bereits Kunde einer Versicherung sind, ist meistens ein Anruf bei Ihrem Versicherungsmakler notwendig und dieser nennt Ihnen eine eVB-Nummer. Notieren Sie sich die Daten und nennen Sie diese den Mitarbeitern bei der Zulassungsstelle. Die klassische Deckungskarte wird nicht mehr vergeben.
  5. Als letztes Dokument benötigen Sie die aktuelle Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung. Wenn Sie das Auto ummelden, dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Feinstaubplakette erwerben möchten. Die Farbe hängt von der Schadstofffreiheit des betreffenden Autos ab. Die Kosten für die Plakette betragen rund 5,00 Euro.

3.3 Was muss ich zum Kfz ummelden sonst noch wissen?

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz – Die Unterschiede sind wichtig

An einem Hauptwohnsitz haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt. Nur an ihm kann ein Fahrzeug angemeldet sein. Da Versicherungstarife regional abhängig sind, könnten Sie ansonsten durch die Anmeldung in einem günstigen Kreis Vorteile erzielen. Sollte Ihr Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz geworden sein, so müssen Sie Ihr KFZ ummelden. Diese Regelung ist besonders für Studenten oder Menschen, die häufig auf Geschäftsreise sind, wichtig. Sie müssen definieren, an welche Ort Ihr Lebensmittelpunkt liegt. Dieser wird im Allgemeinen dort vermutet, wo Sie Ihre Möbel stehen haben und wo Sie sich die meiste Zeit über aufhalten.

Auto ummelden bei neuem Besitzer

Nicht nur bei einem Umzug müssen Sie das Auto ummelden. Sollte das Fahrzeug auf eine andere Person versichert worden sein, dann ist ebenfalls eine Ummeldung notwendig. Haben Sie Ihr Fahrzeug an eines Ihrer Kinder weitergegeben und möchten, dass der Fahrzeughalter gewechselt wird, dann müssen Sie die Ummeldung vornehmen. In diesem Fall müssen beide Personen zur Zulassungsstelle fahren und sich ausweisen können. In dieser Situation sind Sie nicht mehr an die bestehende Versicherung gebunden, da sich der neue Besitzer eine eigene Versicherung aussuchen kann. Als bisheriger Halter genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bezüglich des Kennzeichens haben Sie Wahlfreiheit. Sie können entweder das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten oder Sie entscheiden sich für ein neues Nummernschild.

Die Nummernschilder beim Auto ummelden2015 ist eine neue Regelung in Kraft getreten, nach welcher Fahrzeughalter ihre Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Landkreis behalten können. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, sodass Sie sich beim KFZ ummelden auch für ein neues Kennzeichen entscheiden können. Die Gründe liegen häufig in einer hohen Heimatverbundenheit, dem Besitz eines ausgewählten Wunschkennzeichens oder dem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Landkreis. Ein weiterer positiver Aspekt ist der Entfall der Kosten für das neue Kennzeichen beim KFZ ummelden. Bei der Entscheidung sollten Sie allerdings beachten, dass ein fremdes Kennzeichen in der Stadt nicht immer positiv aufgenommen werden muss.

3.4 Diese Fristen müssen Sie beachten?

Nach einem Umzug ist es wichtig, dass Sie das Auto ummelden. Laut der gesetzlichen Vorschriften muss die Ummeldung schnellstmöglich durchführen. Eine genaue Definition liegt allerdings nicht vor. Üblich ist der Gang zur Zulassungsstelle innerhalb der nächsten Tage bis hin zu 2 Wochen nach dem Einzug in das neue Heim. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen und nach Wochen oder gar Monaten noch keine Ummeldung vorgenommen haben, dann können Bußgelder verhängt werden. Sie sind vom der zuständigen Behörde abhängig.

3.5 Auto ummelden: Wie kann ich den Vorgang beschleunigen?

Viele Zulassungsstellen vergeben bei der Ankunft den Besuchern Nummern, sodass ein Aufrufen in der jeweiligen Reihenfolge erfolgt. In anderen Fällen ist es notwendig, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld über die jeweiligen Abläufe in Ihrer Zulassungsstelle. Um keine zeitlichen Verzögerungen hinnehmen zu müssen, sollten Sie in jedem Fall alle benötigten Unterlagen zur Hand haben.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie nach einem Umzug oder einem Wechsel des Versicherungsnehmers das Auto ummelden. Der Vorgang verursacht Kosten, die unter 100 Euro liegen. Sparen können Sie durch den Behalt der Kennzeichen sowie dem Verzicht auf ein Wunschkennzeichen. Das Wichtigste ist, dass Sie schnellstmöglich Ihr KFZ ummelden und alle Unterlagen zur Hand haben. Dazu sollte man bedenken, dass unverzüglich ummelden ein dehnbarer Begriff ist, bei dem so mancher Beamte aber keinen Spaß versteht. Aus diesem Grund sollte zu den ersten Pflichten am neuen Wohnort das Auto ummelden gehören, damit ein Bußgeld vermieden werden kann.