Auto-Zulassung

Unterlagen, Kosten und Ablauf der Kfz-Zulassung

Auto anmelden – Was brauche ich?

1. Auto anmelden – Unterlagen zur Kfz Anmeldung

Damit Sie mit Ihrem Auto auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, müssen Sie es nach dem Autokauf anmelden. Diesen Schritt können Sie nicht umgehen und ist dringend erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Kfz Zulassungsbehörde, die für den Wohnort des Autohalters zuständig ist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Autoanmeldung?

Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Anmeldung vorliegen haben:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung  I und II (früher Fahrzeugschein und –brief)
  • KFZ-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer oder Code-Nummer, vormals Doppelkarte)
  • ca. 50,00 Euro für anfallende Gebühren
  • SEPA-Lastschrift-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer
  • Für einen Neuwagen aus dem Ausland das COC-Zertifikat
  • Handelsregisterauszug/Gewerbeschein für Firmen

Bei Gebrauchtwagen sollten noch folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • bei vorher auswärts zugelassenen Gebrauchtwagen: Kennzeichenschilder
  • Nachweis über die Abgas- und Hauptuntersuchung
  • die Abmeldebescheinigung bzw. Stilllegungsbescheinigung

Auto anmelden – Vorher Unterlagen prüfen!

Damit die Fahrzeuganmeldung klappt, muss der Fahrzeughalter mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug nachweisen. Günstige Kfz-Versicherungen finden Sie mit dem KFZ-Versicherungsvergleich. Der Versicherungsanbieter speichert dies in einer zentralen Datei und Sie bekommen eine eVB-Nummer, wodurch die Zulassungsbehörde den Eintrag nachvollziehen kann. Die frühere Doppelkarte ist durch die eVB ersetzt und daher nicht mehr relevant.

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Im Rahmen einer neuen Kfz-Zulassung lässt in in der Regel auch die Kfz-Versicherung wechseln. Häufig lassen sich hier einige 100 Euro einsparen. Daher stellen wir als Service einen Kfz-Versicherungsvergleich auf unserer Webseite bereit, bei dem Sie völlig kostenlos Kfz-Versicherungstarife für Ihr Fahrzeug vergleichen können.

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Steuerschulden für weitere Fahrzeuge sollten nicht offen sein, da es in diesem Fall passieren kann, das die Behörde die Anmeldung verweigert. Folglich sollte man seinen Verbindlichkeiten nachkommen und die ausstehende Summe begleichen.

Auto anmelden
© Ivan Kurmyshov – fotolia.com

Für den Behördengang sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, da es je nach Uhrzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann. Zeitdruck durch einen anschließenden Termin sollten Sie daher vermeiden, weil Sie sonst Gefahr laufen, wirklich umsonst gewartet zu haben. Vorab erneut die Unterlagen prüfen, ob auch wirklich Personalausweis / Reisepass, eVB-Nummer und die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung vorliegen. Bei einem Neuwagenkauf im Ausland benötigen Sie noch zusätzlich das COC-Zertifikat, welches Sie vom Verkäufer des Autos bekommen haben. Liegt das Zertifikat nicht vor, so benötigen Sie noch ein Vollgutachten für Ihr Auto, dass Sie z. B. vom TÜV bekommen. War der Wagen zuvor abgemeldet, muss zusätzlich noch vom Vorbesitzer die Stilllegungsbescheinigung benötigt.

Bei Neuzulassung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie ein Kennzeichen. Sie erhalten dieses zwischen 10,00 und 20,00 Euro während des Anmeldeverfahrens. Zu den Ausgaben kommen noch die Anmeldegebühren hinzu. Die anfallenden Kosten müssen in vielen Fällen direkt in bar gezahlt werden, da von den wenigsten Ämter Kartenzahlungen derzeit angeboten werden. Bei einem Wunschkennzeichen können somit Ausgaben von insgesamt 50,00 Euro auflaufen. Die Gesamtkosten beim Auto anmelden selbst können von Bundesgebiet zu Bundesgebiet unterschiedlich ausfallen.

Wo kann ich die Kfz-Zulassung durchführen?

Mit dem Erwerb eines Autos sind gleichzeitig bürokratische Abläufe verbunden. Zu einem dieser Abläufe gehört der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle. In Deutschland übernimmt die Kfz-Zulassungsbehörde als Verkehrsbehörde die Aufgabe der An- und Abmeldung von PKW, LKW, Motorrad und Oldtimern. Hier bekommen Sie die Betriebserlaubnis für Ihr Kraftfahrzeug.

Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs einer Privatperson ist immer die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Die Kfz-Abmeldung hingegen kann von überall aus getätigt werden. Fast alle Zulassungsstellen sind heutzutage auch im Internet zu finden, wo man sich die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde zum Auto anmelden aussuchen kann.

2. Die eVB-Nummer

Durch den Abschluss einer Autoversicherung speichert das Versicherungsunternehmen die Versicherungsdaten in ihrem System. Weiterhin bekommt man eine persönliche eVB zugewiesen. Damit ist es der Zulassungsstelle möglich, den Versicherungsstatus zu überprüfen.

Die eVB dient in Deutschland daher als Nachweis, dass eine Kfz-Versicherung für ein Kraftfahrzeug besteht. Hierbei legt die Versicherung eine Anmeldefrist von 6 Monaten bei schwarzen Kennzeichen und 3 Monaten bei Kurzzeitkennzeichen fest. Genauso wie früher die Deckungskarte gewährleistet auch der eVB im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflichtversicherung die vorläufige Deckung für Zulassungsfahrten.

3. Die Kfz-Versicherung

Nach dem Fahrzeugkauf gilt: Eine Kfz-Versicherung ist Pflicht und in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-Sach- und Vermögensschäden vom Versicherungsnehmer ab.  Damit aber auch weiter gehende Versicherungsschäden (Diebstahl, Brand, Unfall mit Eigenschuld) abgedeckt sind, schließen die meisten Fahrzeughalter eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ab.

Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie sich schnell und kostenlos einen Überblick über die verschieden KFZ-Versicherungsanbieter, Ihre Tarife und vor allem die Preise verschaffen und ausführlich vergleichen. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden können Sie direkt online dorthin wechseln.

4. Auto anmelden – Darauf sollten Sie noch achten

Bevor Sie Ihr Auto anmelden können, müssen im ersten Schritt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf diese 3 Punkte müssen Sie bei der Kfz-Zulassung noch achten:

  1. Vollmacht Kfz-Zulassung: Wer darf das Auto anmelden? Der Gang zur Zulassungsbehörde ist immer mit Zeit verbunden. Nicht immer kann man diese Zeit einplanen und aufbringen. Damit Autobesitzer dennoch zeitnah Ihr Auto anmelden können, besteht die Möglichkeit einer anderen Person eine Vollmacht auszustellen. Es ist ratsam, seinem Vertretungsberechtigten den Personalausweis mitzugeben. Vordrucke zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde.
  2. Kfz-Steuer: Für PKW, die ab 1. Juli 2009 zum ersten Mal zugelassen wurden, unterliegen einer neuen Kfz-Steuer, bei der auch die Kohlendioxid-Emission des Fahrzeugs berücksichtigt wird. Bei Kfz-Steuerschulden kann die Anmeldung verweigert werden. Hier ist es sinnvoll, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu überprüfen. Einige Zulassungsstellen erlauben das Auto anmelden nur, wenn keine Kfz-Steuer-Schulden beim Zollamt bestehen. Zudem muss in den meisten Fällen dem Zollamt ein SEPA-Lastschrift-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorliegen. Dies sollte vor dem Auto anmelden unbedingt überprüft werden. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann wahlweise auch vor Ort in der Zulassungsstelle ausgefüllt werden.
  3. Kfz-Zulassung: Vereinbaren Sie einen Termin für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Planen Sie für Ihren Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde genug Zeit ein. Wollen Sie das Risiko zu langer Wartezeiten nicht eingehen, vereinbaren Sie einen Termin. Bei den meisten Zulassungsbehörden ist das möglich. Überprüfen Sie vorab noch einmal die Unterlagen, ob auch wirklich alle Dokumente vorhanden sind.

5. Auto anmelden Kosten

Die Gebühren der Zulassungsstellen variieren erheblich, da sie nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Die durchschnittlichen Kosten für eine Neuwagenanmeldung belaufen sich auf ca. 46,00 Euro. Eine Gebrauchtwagenanmeldung kostet zwischen 38,00 und 48,00 Euro. Für eine Ab- oder Ummeldung vom PKW bei der KFZ Zulassungsstelle fallen ebenfalls Ausgaben an.

Dabei splitten sich die Gebühren in Verwaltungsgebühren für die Ausstellung der Fahrzeugpapiere und Gebühren und für die Kennzeichen auf. Die Vorabreservierung von Wunschkennzeichen zusätzlich bundeseinheitlich 12,80 Euro kosten. Eine Feinstaubplakette, die in den meisten Großstädten und Ballungsgebieten vorgeschrieben ist, kostet nochmal 5,00 Euro.

Folgende Gebühren beim KFZ anmelden fallen dabei an:

Dienstleistungen (kein vollständiger Überblick)Preis*
eine neue Zulassung ABE 1 oder K inklusive allgemeiner Betriebserlaubnis 26,30 Euro
eine neu Zulassung ABE 2 oder A inklusive allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik 36,50 Euro
eine neue Zulassung ABE 3 oder E ohne allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis41,60 Euro
die Gebühr für das Auto abmelden aus dem eigenen Bezirk5,60 Euro
die Gebühr für eine KFZ-Abmeldung aus einem anderen Zulassungsbezirk10,70 Euro
die Änderung der Anschrift vom Halter innerhalb des Bezirkes10,70 Euro
die Wiederzulassung auf den gleichen KFZ-Halter11,40 Euro
das Melden von technischen Änderungen11,40 Euro
Halter-Auskünfte5,10 Euro
ein Kurzzeit-Kennzeichen10,50 Euro
die Namensänderung10,70 Euro
ein Oldtimer-Kennzeichen mit weiterer Technik26,80 Euro bis
37,00 Euro
eine Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen ABE 1/2 oder K/A28,90 Euro
ein Saisonkennzeichen für den PKW26,80 Euro
eine Umkennzeichnung26,10 Euro
eine Umschreibung innerhalb eines Bezirkes17,90 Euro
die Gebühren für die Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen ABE 344,20 Euro
der Tausch vom Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II, seit dem 01. 10. 2005 statt KFZ-Brief für eine Neuzulassung5,10 Euro
der Tausch vom Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II, seit dem 01. 10. 2005 statt dem KFZ-Brief in allen Fällen8,70 Euro

*Quelle der Gebühren: RP online Stand 15. April 2020. Alle Angaben ohne Gewähr

Auto ummelden Kosten

Beim Ummelden Ihres KFZ können Sie wie beim Auto anmelden Kosten in ähnlicher Höhe einrechnen. Sie hängen von der Zulassungsstelle ab und liegen im Mittel zwischen 38,00 und 50,00 Euro. Für einen zusätzlichen Halterwechsel sollten Sie wenige Euro mehr einrechnen. Falls sich die Ummeldung des Fahrzeugs auf einen Fahrzeughalter im gleichen Zulassungsbezirk abspielt, sollten Sie mit Gebühren von knapp 20 Euro rechnen. Auch diese Werte sind eine bundeseinheitliche Grundlage und ohne begleitende Kosten wie die Herstellung neuer KFZ-Kennzeichen und ähnliches zu verstehen.

Für die Anfertigung der Nummernschilder müssen Sie mit Ausgaben zwischen 30,00 und 40,00 Euro rechnen. Ein Wunschkennzeichen führt beim KFZ ummelden zu weiteren Gebühren in Höhe von 10,00 bis 20,00 Euro.

(Stand 2020; Zulassungsstellen in Hessen; gemittelter Wert)

6. Auto anmelden Vollmacht – So geht es!

Täglich werden in Deutschland Hunderte Autos um- oder angemeldet. Nicht immer hat der Eigentümer des Fahrzeugs selbst die Möglichkeit, den Weg zur Zulassungsstelle zu gehen. Grundsätzlich ist es möglich, beim Auto anmelden eine Vollmacht zu erstellen. Mit dieser Vollmacht wird eine andere Person damit beauftragt, die An- oder Ummeldung des Autos im eigenen Namen zu übernehmen. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie eine Vollmacht für die KFZ Anmeldung auszusehen hat und was Sie sonst noch zu beachten haben.

Auto anmelden Vollmacht
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Formal gibt es keine Einschränkungen, wem Sie beim Auto anmelden eine Vollmacht ausstellen können. Der Beauftragte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit voll geschäftsfähig sein. Üblich ist beispielsweise, den Ehepartner oder einen engen Freund mit der Vollmacht auszustatten. Auch das Autohaus, das Ihnen Ihr Fahrzeug verkauft hat, kann mit einer Vollmacht zur KFZ Anmeldung ausgestattet werden. Wichtig ist nur, dass die erstellte Vollmacht in schriftlicher Form vorliegt und der Bevollmächtigende dieses Dokument von Hand unterschrieben hat. Eine mündliche Absprache oder ein Telefonanruf bei der KFZ-Zulassung reicht im Regelfall nicht aus.

Neben der schriftlichen Vollmacht selbst muss der Bevollmächtigte alle Unterlagen dabei haben, die auch bei einer direkten Anmeldung benötigt würden.

In den meisten Fällen scheitert die Anmeldung, weil nicht beide Personalausweise zur KFZ-Zulassung mitgenommen werden. Außerdem ist es dringend zu empfehlen, die Bevollmächtigung in doppelter Ausführung mit sich zu führen. Im Regelfall wird die Zulassungsstelle eine Vollmacht im Original für sich behalten wollen. Dies sorgt für eine rechtliche Sicherheit der Behörde.

Auto anmelden Vollmacht – Kennzeichen?

Liegen die Vollmacht zur KFZ Anmeldung und alle weiteren Dokumente vor, wird dem Bevollmächtigten ein KFZ-Kennzeichen zugeteilt. Dieses wird in der Regel direkt von einem Schildermacher hergestellt. Anschließend setzt die KFZ-Zulassungsstelle hier den HU-Stempel auf. Für den Schildermacher spielt es keine Rolle, wer ihn mit der Erstellung der KFZ-Kennzeichen beauftragt. Aufpassen sollten Sie lediglich, wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragt haben. Die Reservierung des Kennzeichens wird Ihnen im Regelfall per E-Mail oder schriftlich bestätigt. Dieses Schreiben sollte beim Auto anmelden die Vollmacht und alle weiteren Dokumente ergänzen, damit das richtige Kennzeichen erstellt werden kann.

7. Auto online anmelden – Wie geht die Online-Zulassung?

Seit dem 1. März 2008 gibt es in ausgewählten Zulassungsstellen die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge bequem online anzumelden. Die notwendigen Daten (eVB-Nummer) werden zwischen Versicherungsbetrieb, Kraftfahrt-Bundesamt und Zulassungsstelle ausschließlich elektronisch ausgetauscht. Jedoch muss man spätestens zur Aushändigung der Papiere persönlich in der Zulassungsstelle vorstellig werden. Die Wartezeit auf der Behörde verkürzt sich, wenn die Daten zum Auto anmelden vorab online übermittelt werden. Infolgedessen muss die Zulassungsstelle nur noch die angegeben Daten überprüfen und die Fahrzeugpapiere ausstellen.

Ab 1. Oktober 2019 profitieren Millionen Autofahrer in Deutschland von dieser echten Entlastung. Ab diesem Datum können Sie Ihr Auto online zulassen und ersparen sich Wartezeiten und Formalitäten bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle vor Ort. Allerdings ist das Auto online anmelden nicht sofort für alle KFZ möglich, eine wichtige Rolle spielen das Alter des Fahrzeugs und der Ausweis des Fahrzeughalters. Im Folgenden geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, die Sie zum Auto Online Zulassung kennen sollten.

Im abgelaufenen Jahr wurden mehr als 20 Millionen Fahrzeuge in Deutschland bei den Zulassungsstellen der Städten und Gemeinden angemeldet. Nach einer Erhebung des ADAC mussten Fahrzeughalter ohne einen Termin mehr als eine Stunde warten, bis ihr Anliegen bearbeitet wurde. Wenn Sie Ihr Auto online anmelden, ersparen Sie sich diese Wartezeit und kommen ohne Stress und Mühen zu Ihren neuen Fahrzeugpapieren und Plaketten.

Der Service i-KFZ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) der Zulassungsbehörden lässt sich neben PKW auch für Motorräder oder Anhänger in Anspruch nehmen. Auch Formalitäten wie die Ab- und Ummeldung lassen sich zukünftig digital durchführen, um Zeit und Mühen einzusparen.

Was genau wird für die Online-Anmeldung benötigt?

Bereits in den letzten Jahren konnten Sie Ihr Auto online anmelden, falls es sich um ein KÜS-geprüftes Fahrzeug (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V) handelte. Nach einer Übergangszeit gilt am Oktober 2019 der Service potenziell in jedem Zulassungsbezirk. Allerdings sind einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

– Das Fahrzeug muss zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.

– Der Fahrzeughalter muss über einen Personalausweis mit Online-Funktion verfügen.

– Für die Abwicklung der Gebühr muss eine Kreditkarte oder ein Girokonto für Giropay vorhanden sein.

– Ein Ausweis-Lesegerät bzw. ein Smartphone mit NFC-Funktion und der Ausweis-App müssen vorliegen.

Gerade durch die Einschränkung auf neuwertige Fahrzeuge wird das Auto online zulassen erst über die folgenden Jahre zum bundesweiten Standard werden. Prüfen Sie deshalb in Ruhe, ob alle genannten Voraussetzungen in Ihrem Fall für i-KFZ erfüllt sind.

Wie teuer ist die Anmeldung im Internet?

Wie jeder Verwaltungsakt in Deutschland zahlen Sie fürs Auto online anmelden eine Verwaltungsgebühr. Durch Entlastung der KFZ-Zulassungsstellen und den geringeren Aufwand fällt diese geringer als bei der An- oder Ummeldung vor Ort aus. Rechnen Sie beim Auto online zulassen mit einer Gebühr von circa 6,10 Euro. Die exakte Höhe hängt von Stadt oder Gemeinde ab, allerdings gibt es nur wenige Cent Abweichung vom genannten Betrag.

Vorteile und Nachteile im Überblick

+ Beim Auto online anmelden sparen Sie erheblich Zeit und benötigen keinen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle.

+ Sie sparen Geld gegenüber der gewöhnlichen Anmeldung.

+ Ihre KFZ-Anmeldung ist zu jeder Tages- und Nachtzeit durchführbar.

– Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Dokumente wie die Zulassungsbescheinigungen und die Plaketten per Post zugesandt. Dies kann zwei bis drei Werktage dauern.

– Ihr Auto online zulassen, wird in vielen Fällen an einer der oben genannten Voraussetzungen scheitern. Nur die wenigsten Bürger entscheiden sich deshalb für einen neuen Ausweis oder ein neues Smartphone.

– Damit die Anmeldung Erfolg hat, müssen Sie entweder einer SEPA-Einzugsermächtigung zustimmen oder die Gebühren mittels einer Online-Überweisung begleichen. Das entsprechende Zahlungsmittel und die Bereitschaft zum Zahlen über das Internet muss vorliegen.